Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Juli 2011 (28274/08)
Whistleblowing – Stärkung der Arbeitnehmerrechte
Bei erheblichen Mängeln in einer Pflegeeinrichtung dürfen Arbeitnehmer/innen gegen den eigenen Arbeitgeber Strafanzeige einreichen, wenn die infrage stehenden öffentlichen Interessen das Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegen. Die Weigerung der deutschen Gerichte, eine wegen der Strafanzeige…[…]