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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2013 | S. 56–57Es folgt Seite №56

Nr. 34

Urteil des Kammergerichts Berlin-Schöneberg vom 16. 2. 2012 (20 U 157/10)

Deutsches Urteil zum Schmerzensgeld

Zuspruch von Schmerzensgeld von Euro 650 000.00 bei schwerster Hirnschädigung (Pflegestufe III).

Sachverhalt

Die 4 ½-jährige Klägerin brach sich am 12. 12. 2002 bei einem Sturz den linken Arm. Im Krankenhaus wurde eine distale Radius- und Ulnafraktur festgestellt. Die verängstigte und unruhige Klägerin wurde anschliessend in die Klinik…

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