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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2016 | S. 114–117Es folgt Seite №114

Pflegebedarf und Pflegekosten – Wer entscheidet?

I. Ausgangslage1

Wird eine Person pflegebedürftig, stehen sich bei der Pflegebedarfsabklärung und der daraus folgenden Pflegekostenübernahme verschiedene Parteien mit unterschiedlichen Interessen gegenüber: einerseits der Versicherte bzw. der Pflegebedürftige, der die Pflegeleistungen beansprucht, anderseits der Versicherer, der (mindestens teilweise) die Pflegekosten zu übernehmen hat, und…

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