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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2013 | p. 1–1Es folgt Seite №1

Editorial

Das neue Jahr ist bereits mehrere Wochen jung und hat für Sie, liebe Leserinnen und Leser, hoffentlich einen guten Anfang genommen. Seinen Anfang nahm am 1. Januar 2013 auch die Ära des Erwachsenenschutzrechts, das vordergründig das bisherige Vormundschaftsrecht ablöst, inhaltlich aber auch ein paar wichtige Neuerungen im Pflegerecht einführt. Die Patientenverfügung und das gesetzliche Vertretungsrecht in medizinischen Angelegenheiten, der Betreuungsvertrag von Heimbewohnern und die medizinischen Zwangsmassnahmen im stationären Umfeld werden neu auf Bundesebene und damit schweizweit einheitlich geregelt.

Das Forum Wissenschaft befasst sich denn auch mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht. Evelyn Huber und Heinz Rüegger widmen sich mit Empathie der Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen sowie den pflegerischen und ethischen Herausforderungen bei der Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts in Wohn- und Pflegeeinrichtungen für alte Menschen. Hardy Landolt setzt sich mit der Sturzproblematik aus juristischer Sicht auseinander; er fragt einerseits nach der Zulässigkeit von sturzprophylaktischen Zwangsmassnahmen und wirft andererseits einen rechtsvergleichenden Blick auf die deutsche Praxis zur Haftung für Sturzschäden. Ueli Kieser beschreibt den gesetzgeberischen Spagat zwischen gesundheitspolizeilicher und sozialversicherungsrechtlicher Zulassung von Pflegeheimen und macht deutlich, dass eine Betriebsbewilligung nicht genügt, um Pflegeleistungen gegenüber den Krankenversicherern abrechnen zu können. Madeleine Künzle spricht die oft gehörte Sorge vieler an, wie man sich gegen hohe Pflegekosten absichern kann, und stellt private Pflegeversicherungsprodukte vor, welche die soziale Pflegeversicherung ergänzen.

Die beiden Foren Gesetzgebung und Rechtsprechung sind thematisch breit aufgestellt. Einer Zusammenstellung der in der Wintersession 2012 in Bundesbern behandelten parlamentarischen Vorstösse rund um Pflegefragen folgt ein Überblick über geplante Vernehmlassungen zu gesundheitsrelevanten Erlassen. Sodann wird auf die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen hingewiesen. Die Rechtsprechungsübersicht umfasst schwerpunktmässig sozialversicherungsrechtliche Urteile und je ein strafrechtliches Urteil, das sich mit der Verantwortlichkeit betagter Personen für brennende Kerzen befasst, und ein deutsches Urteil zur Höhe des Schmerzensgeldes, in der Schweiz Genugtuung genannt, das in den tragischen Fällen schwerster Geburtsschäden geschuldet wird.

Der konkrete Fall widmet sich der Frage einer anonymisierten Spitex-Verantwortlichen, welche Regeln bei Zwangsmassnahmen nach Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts zu beachten sind. Peter Mösch Payot beantwortet diese Frage und gibt Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in der Rubrik Neuigkeiten nützliche Tipps, welche Bücher über das Erwachsenenschutzrecht informieren. Pflegerechtliche Informationen und ein Forum für Fragen wird sodann die 4. Pflegerechtstagung vom 5. September 2013 bieten, die wie in den Vorjahren in Luzern stattfinden wird.

Es bleibt mir, Ihnen, liebe Leser, viel Vergnügnen bei der Lektüre zu wünschen und Sie zu ermuntern, uns Ihre Anregungen zukommen zu lassen.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M.