Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. August 2013 (IV 2012/447)
Kostenübernahme von Kinderspitexleistungen
Die Kostenübernahme von Kinderspitexleistungen orientiert sich am konkreten Bedarf. Eine zusätzliche quantitative Beschränkung des Leistungsumfangs entspricht nicht der gesetzlichen Konzeption. Die im IV-Rundschreiben Nr. 308 festgelegte abstrakte Höchstgrenze von 8 Stunden für Situationen, in denen während 24 Stunden pro Tag…[…]