Urteil des Bundesgerichts vom 1. Dezember 2014, 5A_617/2014
Verhältnismässigkeit einer umfassenden Beistandschaft
Die Errichtung einer umfassenden Beistandschaft kommt nur dann in Frage, wenn eine volljährige Person in besonderem Masse unfähig ist, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine Person unter Wahnstörungen leidet, was zahlreiche Auswirkungen auf ihr soziales Verhalten und ihre…[…]