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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | p. 1–1Es folgt Seite №1

Editorial

Die Pflegeberufe befinden sich in einem Emanzipationsprozess. Mit der Einführung des KVG im Jahr 1996 wurden diplomierte Pflegefachpersonen als Leistungserbringer anerkannt. Die Anerkennung beinhaltet aber keine Blankoermächtigung in Bezug auf die pflegerische Tätigkeit, da diese einen ärztlichen Auftrag voraussetzt. Die seit Jahren um sich greifende Akademisierung der Pflegeberufe betont den Emanzipationsprozess zunehmend. Es passt in diesen Zeitgeist, dass der Bund die früher kantonal geregelten Pflegeberufe nunmehr im Gesundheitsberufegesetz einheitlich normiert. Dass dabei keine umfassende Regelung sämtlicher Pflegeberufe verabschiedet worden ist, betonen Thomas Gächter und Petra Koller in ihrem Beitrag, der die Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes auf die Pflegeberufe analysiert.

Tobias Brändli setzt sich in seinem Beitrag mit der Leistungspflicht der Angehörigen für ungedeckte Pflegekosten auseinander. Angehörige erbringen nicht nur unentgeltliche Betreuungs- und Pflegeleistungen im Gegenwert von Milliarden von Franken, sondern sind (auch noch) verpflichtet, wenn auch in eingeschränktem Rahmen, ungedeckte Pflegekosten zu tragen, sofern sie sich in guten finanziellen Verhältnissen befinden. Immerhin setzt die Leistungspflicht für ungedeckte Pflegekosten voraus, dass diese von der Sozialhilfe getragen worden sind.

Das Januarloch hat für einmal nicht nur die Geldbeutel, sondern auch die Redaktion der Zeitschrift Pflegerecht heimgesucht. Das mag erklären, dass der Schriftleiter der Zeitschrift zwei wissenschaftliche Beiträge, den einen zum schiedsgerichtlichen Verfahren in umstrittenen Pflegefällen und den anderen zum ungelösten Problem der Finanzierung von Pflegehilfsmitteln, beigetragen hat. Dass der Schriftleiter auch noch interviewt worden ist, hängt weniger mit dem vorübergehenden Mangel an Beiträgen, sondern einzig mit der früher erfolgten Planung des Jahrganges 2018 zusammen. Immerhin erlaubt die Gelegenheit, Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu ermutigen, selbst in die Tasten zu greifen. Beiträge, Forums- und Interviewvorschläge sowie anderweitige Anregungen sind jederzeit sehr willkommen!

Der eingangs erwähnte Emanzipationsprozess trägt auch zu einem Wandel des Selbstverständnisses der pflegenden Personen bei. Waren früher die pflegenden Personen – so jedenfalls die Erinnerung des Schreibenden an den einjährigen Klinikaufenthalt vor bald 40 Jahren – weiblich und einheitlich weiss gekleidet, öfters auch mit religiöser Tracht, ist das heutige Erscheinungsbild bunter. Das gewandelte Erscheinungsbild von pflegenden Personen bzw. der damit einhergehende Anspruch auf Eigenpersönlichkeit wirft die Frage auf, wie in Konfliktsituationen damit umzugehen ist. Das von Heidrun Gattinger betreute Forum geht dieser interessanten gesellschaftspolitischen Fragestellungen nach. Die Forumsverantwortliche sowie Kurt Pärli, Lilian Zech, Carola Maurer und Regula Lüthi beleuchten in ihren Kurzbeiträgen verschiedene Aspekte der Problematik und machen klar, dass die Globalisierung auch im Pflegebereich angekommen ist.

Brigitte Blum-Schneider (Gesetzgebung) sowie Hardy Landolt und Julian Mausbach (Rechtsprechung) runden mit ihren Beiträgen zu den gesetzgeberischen Entwicklungen und neueren Urteilen im Sozialversicherungs- und Strafrecht das vorliegende Heft ab. Und so bleibt dem Schreibenden die Hoffnung, dass sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht nur das neue Jahr gut begonnen, sondern auch mit viel Interesse das vorliegende erste Heft des Jahrganges 2018 gelesen haben bzw. lesen werden.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.