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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | p. 62–64Es folgt Seite №62

Interview mit…

Herr Landolt, Sie leiten ein Kompetenzzentrum für Pflegerecht, wie kam es, dass Sie sich auf diesen Bereich spezialisierten?

Nach dem Erhalt des Anwaltspatents 1992 setzte ich mich zunehmend mit dem Haft- und Versicherungsrecht auseinander. Dabei behandelte ich immer häufiger komplexe Fälle nach Unfällen oder Geburtsgebrechen. Die Schnittstelle zwischen Recht und Pflege warf interessante Fragen auf, jedoch wurde deutlich, dass Juristen wenig von Pflege verstehen und die Pflegepersonen oft nicht die rechtlichen Implikationen im Blickfeld haben.

Mit der Zeit rückten Themen wie Pflegeschaden, Pflegebedürftigkeit und die Finanzierung von Pflege zunehmend in den Fokus meiner Tätigkeit, und schliesslich habe ich zum Thema Pflegerecht habilitiert. Im Kompetenzzentrum für Pflegerecht erstellen wir heute haftungs- und versicherungsrechtliche Gutachten, machen Pflegebedarfsabklärungen oder Gutachten bezüglich Pflegeschäden. Dies geschieht mit der Unterstützung von diplomierten Pflegefachpersonen, welche z. B. Pflegebedarfsabklärungen machen oder bestehende Einschätzungen kritisch hinterfragen.

Sie haben letztes Jahre die Care Solutions GmbH gegründet. Was hat Sie dazu bewogen, ein Spitex-Unternehmen zu gründen?

Es waren die konkreten Fälle, die ungelösten Probleme der pflegenden Angehörigen. Pflegende Angehörige, welche unentgeltlich Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen und sich die Frage stellen, ob sie da etwas zugute haben, von der Sozialversicherung oder der Haftpflichtversicherung. So darf zum Beispiel der IV-Assistenzbeitrag, welchen die pflegebedürftige Person bekommt, wenn diese eine Betreuungsperson anstellt, nicht zur Bezahlung pflegender Angehöriger verwendet werden. Es geht auch nicht, dass die versicherte Person pflegende Angehörige selbst anstellt.

Es stört mich, dass der Kanton bzw. die Gemeinde, die für die Versorgung zuständig sind, keine angemessene ambulante pflegerische Versorgung zur Verfügung stellen. Gerade die Ostschweiz ist bezüglich der ambulanten Pflege unterversorgt. Der Kanton Glarus steht mit 1,4 Spitex-Vollzeitstellen pro 1000 Einwohner als Schlusslicht in der schweizweiten ambulanten Versorgung da, wo der Schnitt bei 2,4 Vollzeitstellen liegt. Die pflegenden Angehörigen, die hier einspringen müssen, sollten entsprechend unterstützt werden.

Zudem zahlt jeder von uns die monatliche Krankenkassenprämie, d. h., man zahlt auch für versicherte Pflegeleistung. Zu allen anderen versicherten Leistungen, z. B. Hausarztbesuch, Bezug von Medikamenten, stationäre Versorgung, hat man einen guten Zugang. Gemäss Artikel 7 KLV könnten die Menschen über 24 Stunden Anrecht auf eine Pflegeleistung geltend machen, was aber praktisch an vielen Orten nicht möglich ist.

Ich möchte eine funktionierende ambulante Pflegeversorgung, welche an die Bedürfnisse der Menschen angepasst ist. Das hat mich dazu bewogen, in diesem Bereich etwas zu unternehmen und eine Spitex zu gründen, in der pflegende Angehörige angestellt und entlohnt werden können.

Mit der Care Solutions GmbH gehen Sie neue Wege und entschädigen pflegende Angehörige, welche versicherte Leistungen erbringen. Wie setzen Sie dies um?

Die rechtliche Grundlage dazu lieferte der Fall eines Architekten, der seine an multipler Sklerose erkrankte Frau pflegte und dafür von der örtlichen Spitex angestellt wurde. Ein Entscheid des Bundesgerichtes bestätigte, dass anerkannte Leistungserbringer pflegende Angehörige anstellen und dann auch vergüten können. Die Voraussetzung ist, dass ein anerkannter Leistungserbringer, z. B. eine Spitex-Organisation, die Instruktion und Überwachung sicherstellt.

Dies Möglichkeit habe ich vermehrt in meinen Gutachten aufgenommen, d. h., ich habe den Angehörigen geraten, sich von der örtlichen Spitex anstellen zu lassen. Die Spitex-Institutionen kamen diesem Wunsch jedoch nicht nach, zumal der Spitex-Ver- Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | p. 62–64 Es folgt Seite № 63band auch empfahl, keine pflegenden Angehörigen anzustellen.

Daher gründete ich 2017 die Care Solution GmbH, welche pflegende Angehörige anstellt und gemäss KLV (Artikel 7a) entlohnt. Mit dabei sind zwei Pflegefachfrauen, welche die Pflegebedarfsabklärung und die Pflegeplanung machen, ein Pflegejournal führen und Kontrollen bei aussergewöhnlichen Ereignissen machen.

Welche Pflegeleistungen können pflegende Angehörige erbringen, für die sie dann auch bezahlt werden können?

Wie das Bundesgericht festgestellt hat, ist es an sich zulässig, dass pflegende Angehörige grundpflegerische Tätigkeiten erbringen dürfen, wenn sie von professionellen Pflegenden instruiert, begleitet und überwacht werden. Die Frage ist noch, ob dies auch für die Behandlungspflege gilt. In der Realität wird das so gemacht, z. B. übernehmen Mütter von Kindern mit Geburtsgebrechen sowohl Grund- als auch Behandlungspflege. Das Bundesgericht hat bezüglich Pflege von Menschen mit Geburtsgerbrechen entschieden, dass medizinische Massnahmen (im Sinne von IVG Artikel 12), die von der IV übernommen werden, von Fachpersonen auszuführen sind. Später hat das Bundesgericht in einem neueren Entscheid feststellen müssen, dass es auch Konstellationen gibt, wo sich Kinder-Spitex und pflegende Angehörige die Versorgung von dem Kind aufteilen und z. B. die Mutter drei Tage und die Spitex vier Tage pro Woche übernimmt. Was wird in diesem Fall gemacht? Sollte in diesem Fall die Invalidenversicherung nicht mehr zahlen? An diesem Beispiel sieht man, dass die scharfe Trennung – Eltern können nur Grundpflege machen, und die Fachpersonen übernehmen die Behandlungspflege – in der Praxis nicht umzusetzen ist.

Wenn man sagt, pflegende Angehörige müssten sich erst qualifizieren, bevor sie pflegen dürfen, dann wäre der jetzige Zustand von Tausenden pflegenden Angehörigen illegal.

Welche positiven Erfahrungen haben Sie bis jetzt mit Ihrem Spitex-Unternehmen gemacht? Welchen Schwierigkeiten begegnen Sie?

Ein Erfolgserlebnis war sicherlich unser erster Klient, den wir aus einem Behindertenwohnheim herausgeholt haben. Ein Mann, welcher ein Geburtsgebrechen mit kognitiver Einschränkung hat und der aufgrund einer Stenose im Halswirbelbereich – welchen die Ärzte übersehen haben – nun tetraplegisch gelähmt ist. Dem Arzt wurde haftpflichtmässig ein Fehler nachgewiesen, und ich konnte zwei Millionen für meinen Klienten herausholen. Mit diesem finanziellen Background war es möglich, dem Wunsch dieses Menschen nachzukommen und ihn aus dem Behindertenwohnheim herauszuholen. Die pflegende Angehörige dieses Mannes ist über unsere Care Solutions GmbH angestellt und wird für ihre pflegerische Tätigkeit entlohnt. Mit der Krankenkasse streiten wir nur noch, ob es nun aktuell 2,8 oder 3,3 Stunden Pflege pro Tag sind, welche vergütet werden. Das war ein schöner Moment und eine Bestätigung für unsere Arbeit.

Das zweite Highlight war die richterliche Bestätigung, dass wir mit der Anstellung von pflegenden Angehörigen keiner illegalen Tätigkeit nachgehen.

Schwierig gestaltet sich die konkrete Umsetzung mit der Krankenkasse und der Invalidenversicherung. Die Versicherer haben Vorbehalte gegenüber diesem Vorgehen und der Übernahme der Kosten. Wir werden nun Verfahren durchführen müssen, und Obergutachten müssen erstellt werden. Das ist zeitlich aufwendig, ich rechne mit etwa zwei Jahren, bis alle Krankenkassen, die im Glarnerland und im Linthgebiet tätig sind, einmal damit konfrontiert wurden. Die Invalidenversicherung winkt aktuell völlig ab: pflegende Angehörige zulasten der IV anstellen, das geht doch nicht. Da haben wir uns aber auch geeinigt, jetzt gibt es Verfahren, das ist langwierig, aber aus meiner professionellen Sicht stellt das kein Problem dar. Es sind die pflegenden Mütter, die darunter leiden, die überfordert und überlastet sind, weil die ambulante Pflegeversorgung nicht funktioniert. Die Alternative, die ihnen geboten wird, ist, ihr Kind in ein Heim zu geben, oder bei den schweren Fällen eine Verlegung ins Unispital Zürich. Ein Tag kostet dort 2000 Franken, was volkswirtschaftlich gesehen ein totaler Unsinn ist.

Mit intelligenteren, flexibleren und offeneren Pflegefinanzierungsstrukturen könnte eine volkswirtschaftlich sinnvolle und sicherlich nicht schlechtere Pflegeversorgung geschaffen werden.

Wie wird es zukünftig bei Ihnen weitergehen?

Hauptberuflich werde ich nach wie vor als Anwalt und Notar tätig sein. Die Tätigkeit als Spitex-Unternehmer ist vorrangig mit der Idee entstanden, den eigenen Klienten eine Möglichkeit zu schaffen, die pflegenden Angehörigen anzustellen und auch zu entlohnen. Zukünftig wird man sehen, ob das Angebot erweitert wird, d. h. klassische Spitex-Leistungen von Pflegefachpersonen anzubieten.

Zum Schluss habe ich noch eine persönliche Frage an Sie: Sie selbst sind pflegebedürftig, was zeichnet für Sie gute Pflege aus?

Seit meinem Unfall 1979, bei dem ich mir den 4. und 5. Halswirbel gebrochen hatte, bin ich Tetraplegiker. Zu einer guten Pflege gehört für mich die gute und technisch richtige Verrichtung der Pflegetätigkeit, aber zentral ist der Beitrag, den die Pflege zur Förde- Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | p. 62–64 Es folgt Seite № 64rung der Autonomie des Pflegebedürftigen leisten kann. Ich hatte diesbezüglich Glück gehabt, dass ich zeitlebens von Menschen umgeben war – zuerst meine Eltern und später meine Frau –, die nicht nur die technischen Aspekte der Pflege beherrschten, sondern vor allem auch meine Autonomie förderten.

Ich habe viele vergleichbare Fälle – d. h. Menschen mit ähnlichen Handycaps, wie ich sie habe – gesehen, die keine Autonomie haben, keiner Tätigkeit nachgehen, die in einer Institution «parkiert» sind und eigentlich nur auf den Tod warten. Ich hingegen arbeite seit 40 Jahren, habe eine eigene Kanzlei mit Angestellten und bin ein produktives Glied in der Gesellschaft. Jeder Mensch sollte die Chance erhalten, trotz Behinderung sein Potenzial entwickeln zu können. Ein Handycap erschwert dies erst mal, aber mit der richtigen Unterstützung und Disziplin ist es möglich.

Eine gute Pflege trägt ein gutes Stück dazu bei, dass diese Entwicklung realisiert werde kann.

Das Interview führte

Heidrun Gattinger

im Namen der Redaktion

der Zeitschrift «Pflegerecht»