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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2013 | p. 125–126Es folgt Seite №125

Haftpflichtrecht

Betriebshaftpflicht

Frage:

Die Pflegende Angehörige ist zu einem im Voraus festgelegten Pensum als Angestellte der Spitex bei ihrer Angehörigen in der Pflege tätig. Wer ist verantwortlich für die Berufshaftpflicht, wenn ihr als Pflegende Angehörige ein «Unfall mit Folgen» passiert und wie kann dies bereits im Voraus differenziert werden, welche Zeit der 24-h-Betreuung ist Betreuung als Spitex-Angestellte und welche Zeit ist Betreuung als Pflegende Angehörige ohne Angestelltencharakter. Pflegende Angehörige führen ja gerade ins Feld, dass diese Art der Pflege einen hohen Selbstbestimmungscharakter hat und sich nicht an vorgegebene Zeitpläne halten muss.

Daniela Brunner, Betriebsmanagement Spezialdienste, Mitglied der Geschäftsleitung, Spitex Bern

Antwort:

Sie stellen eine wichtige Frage, die sich aber leider nicht in eindeutiger Weise beantworten lässt. Mit der Pflege von…

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