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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2015 | p. 65–65Es folgt Seite №65

Editorial

Das zweite Heft halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, in den Händen und freuen sich hoffentlich über die Vielfältigkeit der Beiträge wie an der Blütenpracht des begonnenen Frühlings.

In Zeiten der knapper werdenden finanziellen Möglichkeiten ist die Versuchung gross, dass leistungspflichtige Versicherer und subventionspflichtige Gemeinwesen nach Möglichkeiten suchen, die von ihnen zu tragenden Pflegekosten auf andere zu übertragen. In der Praxis stellt man diesbezüglich zunehmend fest, dass die Hilflosenentschädigung als Pflegekostenversicherungsleistung verstanden wird, was Romana Čančar als Öffnen der Büchse der Pandora bezeichnet und in ihrem koordinationsrechtlichen Beitrag als unzulässig qualifiziert.

Raphael Zellweger widmet seinen Beitrag den möglichen Haftungsfällen aus der Geburt eines Kindes und greift damit einen – dank des rasanten Fortschreitens der modernen Medizin – zunehmend aktuelleren Bereich der Medizinalhaftung auf. Er legt dar, wie schwierig es ist, eine allfällige Haftung bei der Geburt eines unerwünschten Kindes bzw. eines zwar gewollten, aber mit unerwünschten Eigenschaften versehenen Kindes zu beurteilen. Eylem Copur greift einen besonderen Aspekt des Datenschutzrechtes auf und analysiert, ob und inwieweit Versicherer Anspruch auf gesundheitsspezifische Auskünfte und Informationen erheben können und in welchen Bereichen das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot Schranken setzt.

Der Abschnitt Gesetzgebung, von Brigitte Blum betreut, bietet erneut einen umfassenden Einblick in laufende Gesetzesvorhaben und parlamentarische Vorstösse. Die Rubrik Rechtsprechung enthält drei Urteilsbesprechungen von Olga Manfredi, Kurt Pärli und Julian Mausbach zu sozialversicherungs- und strafrechtlichen Themen. Der von Hardy Landolt betreute Rechtsprechungsüberblick weist ergänzend zu den Urteilsbesprechungen auf neue Urteile zu verschiedenen Aspekten der Pflegeversorgung hin.

Das Forum ist der Bedeutung des neuen Art. 117a BV gewidmet. Besagte Verfassungsbestimmung, welche seit dem 18. Mai 2014 in Kraft ist, verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Thomas Gächter, Peter Tschudi, Marianne Kaufmann-Roos, Martina Filippo und Agnes Leu beleuchten verschiedene Aspekte des neuen Gesetzgebungsauftrages und legen dar, inwieweit der Grundversorgungsanspruch sich auf die Pflegeversorgung auswirkt. Die Rubrik Neuigkeiten informiert über den neuen Demenzbericht der OECD und enthält zwei Veranstaltungshinweise auf zwei Tagungen, die im Herbst stattfinden, sowie zwei Literaturhinweise.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, viel Spass bei der Lektüre und hoffe, dass Sie das Leben und nicht nur die Arbeit geniessen können.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.