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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2017 | p. 112–114Es folgt Seite №112

Nr. 89

Urteil Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 24. März 2016 (9C_466/2015; publiziert als BGE 142 V 203)

Sind die Kommunikationsleistungen des Bedarfserfassungsinstrumentes PLAISIR Pflichtleistungen?

Die Methode PLAISIR kann zur Bestimmung der erforderlichen Pflege dienen, aber nicht verwendet werden, um die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Denn nur die effektiven Leistungen können vom KVG gedeckt werden. Eine pauschale Abrechnung ist nicht zulässig…
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