Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 21. Dezember 2017 (B-5959/2016)
Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Vermittelt ein Unternehmen Betreuungskräfte an auf Unterstützung im Alltag angewiesene Personen und werden zugunsten der zu betreuenden Person weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anstellung des Arbeitnehmers erbracht, liegt keine blosse Vermittlung, sondern vielmehr ein Verleih von Personal vor. Beim Personalverleih…[…]