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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2018 | p. 122–125Es folgt Seite №122

Nr. 104

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 21. Dezember 2017 (B-5959/2016)

Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Vermittelt ein Unternehmen Betreuungskräfte an auf Unterstützung im Alltag angewiesene Personen und werden zugunsten der zu betreuenden Person weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anstellung des Arbeitnehmers erbracht, liegt keine blosse Vermittlung, sondern vielmehr ein Verleih von Personal vor. Beim Personalverleih…
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