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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2016 | p. 129–129Es folgt Seite №129

Editorial

Sie, liebe Leserinnen und Leser, halten das dritte Heft in Händen und dürfen sich auf die Lektüre freuen. ​Es enthält interessante Beiträge und Hinweise auf aktuelle Themen. Sehr aktuell sind wissenschaftliche Beiträge. Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Gesundheitsberufegesetzes stellt sich auch die Frage, welchen beruflichen Stellenwert die pflegewissenschaftlich ausgebildeten Personen dereinst im Gesundheitsversorgungssystem einnehmen (werden). Der Autor Ueli Kieser befasst sich mit zahlreichen juristischen Aspekten der beiden neuen Berufsbilder «Advanced Pactice Nurse» und «Clinical Nurse Specialist». Allein der Umstand, dass die Berufsbezeichnung in Englisch erfolgt, macht klar, dass der Findungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Eine gewisse Orientierungslosigkeit besteht auch bei der Problematik, ob und inwieweit eine Pflegeversicherung eingeführt werden sollte. Brigitte Pfiffner macht in ihrem Beitrag mehr als nur hinreichend deutlich, dass im Zusammenhang mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wesentliche Fragen vom Gesetzgeber nicht beantwortet worden sind, die nunmehr vom Bundesgericht im Rahmen einer Lückenfüllung geklärt werden müssen. Das erneute Plädoyer von Bundesrichterin Pfiffner für eine Pflegeversicherung unterstreicht das persönliche Empfinden des Unterzeichneten, dass das derzeitige Pflegefinanzierungssystem einer grundlegenden Reform bedarf.

Genauso ungelöst ist die unentgeltliche Pflege, welche von Personen im Erwerbsalter erbracht wird. Martina Filippo legt die diesbezüglichen Deckungslücken dar und folgert zu Recht, dass eine Lösung des Problems letztlich im Rahmen einer Pflegeversicherung gefunden werden sollte. Allein, beim Unterzeichneten fehlt der Glaube, dass es dem politischen System gelingt, innert nützlicher Frist – dem Wunsch der beiden Autorinnen folgend – eine Pflegeversicherung zu schaffen. Aber auch ein Narr darf hoffen, dass die Politiker, die sich Gesetzgeber nennen, in diesem Zusammenhang nicht vor dem Mut ihres eigenen Schattens erschrecken!

Der in den wissenschaftlichen Beiträgen beschriebene Reformstau äussert sich zunehmend darin, dass betreuende und pflegende Personen vom Ausland rekrutiert werden bzw. die Frage aktuell wird, ob eine pflegebedürftige Person die notwendige Hilfe im Ausland erhalten und dort bezahlen könnte. Das von Kurt Pärli betreute Forum befasst sich mit dieser grenzüberschreitenden Problematik. Karin van Holten, Eva Soom Ammann, Sarah Schilliger, Beat Vogel und Hardy Landolt geben mannigfaltige Einblicke in diesen neuen Versorgungsbereich und machen deutlich, dass der Gesetzgeber auch in dieser Hinsicht gefordert ist, nicht nur Schutzmechanismen vorzusehen.

Die Rubrik Gesetzgebung, von Brigitte Blum-Schneider betreut, bringt den Reformstau ebenfalls mit der Auflistung von zahlreichen Gesetzesvorhaben und parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck. Die Rubrik Rechtsprechung enthält in diesem Heft zwei Urteilsbesprechungen von Michael E. Meier zur Leistungspflicht des Krankenversicherers für die Überwachung der künstlichen Beatmung in der Nacht und zur Zuständigkeit der Ergänzungsleistungsbehörde am letzten Wohnsitz von einem Heimeintritt. Persönliche Einblicke gewähren Martin Waser und Gregor Zünd in ihrem Interview – zufällig zwar, aber passend zu den vorgenannten Beiträgen wünschen sich auch die beiden Spitalverantwortlichen eine Auflösung der konservativen Strukturen. Mit dem Hinweis auf den neuen Studiengang CAS Forensic Nursing und die im September stattfindende Pflegerechtstagung endet das Heft mit der Rubrik Neuigkeiten und ihre bis dahin hoffentlich informative Lektüre.

Ihr Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.