Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 8C_571/2015
Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule
Bei der Beurteilung der natürlichen Kausalität bei unfallbedingten Rückenbeschwerden wird danach unterschieden, ob es sich um eine richtungsgebende Verschlimmerung handelt oder nicht. Im ersten Fall wird der Zustand, wie er vor dem Unfall bestanden hat, nach…[…]