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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2016 | p. 181–183Es folgt Seite №181

Nr. 83

Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 14. Oktober 2015 8C_571/2015

Unfallkausalität bei nicht objektivierbaren Schädigungen und degenerativen Vorzuständen der Wirbelsäule

Bei der Beurteilung der natürlichen Kausalität bei unfallbedingten Rückenbeschwerden wird danach unterschieden, ob es sich um eine richtungsgebende Verschlimmerung handelt oder nicht. Im ersten Fall wird der Zustand, wie er vor dem Unfall bestanden hat, nach…
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