BGE 142 V 457
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Der bundesrechtliche Mindestansatz von Art. 14 Abs. 3 lit. a Ziff. 1 ELG wird nur erhöht für Personen, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invaliden- oder der Unfallversicherung haben resp. hatten, nicht aber für solche, denen eine Hilflosenentschädigung der AHV ausgerichtet wird. Bei Versicherten mit einem Einnahmenüberschuss kann…[…]