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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2018 | p. 133–133Es folgt Seite №133

Editorial

Der Schriftleiter freut sich nicht nur über die Sommerferien, die eine willkommene Pause vom Alltagsstress mit sich bringen, sondern auch über das vorliegende dritte Heft, das Sie, liebe Leserinnen und Leser, nunmehr in Händen halten. Während anderenorts versucht wird, das «Sommerloch» mit mässig bis nicht interessierenden Themen zu füllen, enthält die vorliegende Sommerausgabe einen interessanten Themenmix quer durch das nationale und internationale Pflegerecht.

Yvonne Prieur erinnert in ihrem Beitrag daran, dass es sich bei der Pflege um einen datenschutzrechtlich sensitiven Bereiche handelt. Die Umsetzung des Datenschutzes in der Pflegepraxis ist anspruchsvoll, nicht zuletzt deshalb, weil der Gesetzgeber keine konkreten Ausführungsbestimmungen mit Bezug auf den medizinischen Bereich erlassen hat. Umso wichtiger ist es, dass jedes Pflegedienstleistungsunternehmen eine «Good Practice» im Umgang mit höchst persönlichen Daten entwickelt und lebt.

Dass das liebe Geld auch im Pflegebereich einen zentralen Stellenwert wie sonst im Leben einnimmt, verdeutlicht Ueli Kieser, dessen Beitrag sich mit aktuellen Tariffragen im Geltungsbereich des Krankenversicherungsgesetzes auseinandersetzt. Die im Pflegebereich massgeblichen Tarife werden einerseits vom Gesetzgeber vorgegeben andererseits von den Sozialversicherungsträgern und den Fachverbänden ausgehandelt. Der Autor erinnert daran, dass die Tarifverträge nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen dürfen, und gibt ein Prüfschema vor, das dem Praktiker eine Orientierungshilfe sein soll.

Der dritte Beitrag von Kerstin Noëlle Vokinger und Mirjam Olah befasst sich mit der Bedeutung der SAMW-Richtlinien für die Pflege und legt einen besonderen Fokus auf die interprofessionelle Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Die medizinisch-ethischen Richtlinien der SAM stellen keine gesetzlichen Vorschriften dar und gelten für die medizinischen Dienstleistungserbringer nur dann und so weit, wie entweder eine gesetzliche Vorschrift die Anwendung vorsieht oder eine standesrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung besteht. Insoweit ist in jedem Einzelfall zu klären, welche der medizinisch-ethischen Empfehlungen im konkreten Fall vom Arzt- bzw. Pflegepersonal beachtet werden muss.

Passend zur Reisezeit im Sommer thematisiert das von Hardy Landolt und Alexander Wittwer organisierte Forum die grenzüberschreitenden Aspekte des Pflegerechts. Die Beiträge von Hardy Landolt, Andreas Petrik, Eberhard Eichenhofer, Simone Rädler und Alexander Wittwer greifen aus der Fülle der mehr als nur zahlreichen Themen und Probleme einerseits die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit, andererseits die Exportpflicht der nationalen Pflegeversicherungsleistungen des deutschen und österreichischen Rechts heraus und machen klar, wie komplex und unübersichtlich das vom Territorialitätsprinzip geprägte Pflegerecht wird, sobald eine versicherte Person den geschützten Hafen des eigenen Staates verlässt.

Brigitte Blum-Schneider tritt in diesem Heft nicht nur als Autorin der Rubrik Gesetzgebung, sondern auch als Interviewpartnerin auf und gewährt Thomas Gächter interessante Einblicke in ihr berufliches Leben als Juristin. Thomas Gächter und Hardy Landolt vervollständigen das vorliegende Heft mit ein paar sozialversicherungsrechtlichen Urteilsbesprechungen, welche daran erinnern, dass pflegerechtliche Fragen zunehmend vom Bundesgericht zu entscheiden sind, was auch darauf zurückzuführen ist, dass der finanzielle Verteilungskampf voll im Gange ist.

Apropos Kampf: Ich hoffe, dass Sie, werte Leserinnen und Leser, sich nicht mit Stechmücken oder anderem Ungeziefer herumplagen müssen, sondern den Sommer und die Lektüre des vorliegenden Heftes geniessen können.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.