Urteil des Bundesgerichts, I. sozialrechtliche Abteilung, vom 21. September 2015 8C_403/2015
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei ausstehenden Abklärungen zur Arbeitsfähigkeit
Übt eine versicherte Person bei noch laufenden Abklärungen der Invalidenversicherung betreffend die Arbeitsfähigkeit eine Tätigkeit auf Abruf aus, darf die Arbeitslosenentschädigung nicht unter Hinweis auf die Vermittlungsfähigkeit oder den anrechenbaren Arbeitsausfall versagt werden.Sachverhalt
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