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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2019 | p. 246–247Es folgt Seite №246

Interview mit...

Liebe Frau Gattinger, Sie bewegen sich beruflich auf dem Feld der angewandten Pflegewissenschaft.

Nun treffen Sie über Ihre Mitherausgeberschaft in dieser Zeitschrift häufig auf Rechtsfragen und Fragen des Rechts an die Pflegewissenschaft.

Wie gelingt Ihnen die Kommunikation mit Juristen, und welche Herausforderungen mussten Sie dabei bewältigen, und welches sind die wichtigsten Erfahrungen dabei aus Ihrer Sicht?

Jede Profession hat ja ihre eigene Denkweise und Sprache und die der Juristen ist zu Beginn etwas ungewöhnlich. Grundsätzlich gab es aber keine grossen Herausforderungen damit. Interessant ist es für mich immer wieder zu erfahren, dass es auch bei der Rechtsprechung nicht immer eindeutige Antworten gibt, sondern ein Abwägen verschiedener Sichtweisen stattfindet.

Hat Sie die Beschäftigung mit dem Recht persönlich auch weitergebracht?

Ja, auf jeden Fall, ein gewisses Verständnis für die juristische Fachsprache hilft auch im persönlichen Alltag weiter.

Welche Auswirkung hat das Recht auf die «tatsächliche» Praxis in der Pflege bzw. auf die angewandte Pflegewissenschaft?

In der Pflegepraxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass Pflegefachpersonen immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich rechtlicher Anforderungen haben, z.B. bei der Delegation – was darf wann/unter welchen Voraussetzungen delegiert werden? Eine Frage, die aktuell an Relevanz gewinnt, da in der Praxis immer mehr unterschiedlich qualifizierte Pflegepersonen miteinander arbeiten müssen. Der sogenannte «Grade-Mix» wirft immer wieder Fragen rund um Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Auch in der Pflegewissenschaft werden wir immer wieder mit Rechtsfragen tangiert: Am Institut für Angewandte Pflegewissenschaft der FHS St. Gallen beschäftigen wir uns zum Beispiel mit neuen Versorgungsmodellen, wie der Advanced Practice Nurse (APN) – einer Pflegeperson mit Masterqualifikation. APNs werden ausgebildet, um in besonders komplexen Care-Situationen eine qualitativ hochstehende, bedürfnisorientierte, evidenzbasierte und zugleich wirtschaftlich effiziente Versorgung leisten zu können. Zu ihren Kernkompetenzen gehört, Betroffene auf den Umgang mit der Erkrankung im Alltag vorzubereiten. Bei der Entwicklung von APN-Rollen stossen wir immer wieder auf ungeklärte rechtliche Fragen, z.B. Fragen rund um die Leistungsvergütung.

Sie befassen sich in Ihrer Arbeit mit einem breiten Spektrum zu Fragen aus dem Bereich der Pflege. Sowohl grundsätzliche ethische Themen, wie ganz pragmatische Fragen zum Erscheinungsbild von Pflege als auch kontroverse Bereiche, wie das Impfen in der Pflege und nicht zuletzt das betriebliche Gesundheitsmanagement spielen dabei eine Rolle. Welche Gesichtspunkte bestimmen Ihre Themenwahl, und wie gelingt Ihnen der Spagat über ein so breites Feld?

Als Pflegeexpertin und Pflegewissenschaftlerin lernt man, sich schnell in neue Themen einzuarbeiten. Das Feld der Pflege ist ein sehr breites, und man wird vonseiten der Praxis mit den unterschiedlichsten Fragen konfrontiert. Auch unsere Bachelor- und Masterstudierende bearbeiten in ihren Qualifizierungsarbeiten unterschiedlichste Themen. Dabei geht es einerseits um Massnahmen, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, mit den Auswirkungen von Erkrankung und Therapie in ihren Aktivitäten des täglichen Lebens zurechtzukommen. Andererseits interessieren auch oft organisatorische Themen, also wie kann Pflege organisiert werden, damit eine qualitative hochwertige Pflege möglich ist. Hierbei spielen auch Fragen zur Gesunderhaltung der Pflegefachpersonen eine Rolle, denn eine gute Pflege ist nur möglich, wenn es auch den Pflegenden gut geht.

Da ich persönlich ein neugieriger Mensch bin, finde ich es sehr spannend, mich immer wieder mit neuen Themen auseinanderzusetzen.

Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2019 | p. 246–247 Es folgt Seite № 247Welches dieser Themen liegt Ihnen besonders am Herzen?

Ein Thema, welches mir besonders wichtig ist, ist die Pflege von älteren Menschen. Dabei beschäftigen mich vor allem die Fragen, wie Aspekte der rehabilitativen Pflege und Tertiärprävention, also das Verhindern des Fortschreitens oder des Eintritts von Komplikationen bei einer bereits manifesten Erkrankung, in der stationären und der ambulanten Langzeitpflege besser umgesetzt werden können. Um die persönlichen Ressourcen der betroffenen Menschen zu fördern, müssen Pflegepersonen entsprechende Kompetenzen haben und zugleich müssen die Einrichtungen (Pflegeheime und Spitex-Organisationen) darin bestärkt werden, präventive und gesundheitsförderliche Konzepte umzusetzen.

Der Bereich der Pflege ist aus juristischer Sicht im Umbruch befindlich. Welche erfreulichen Entwicklungen zeichnen sich für Sie hierbei ab, und welchen stehen Sie eher kritisch gegenüber?

Erfreulich ist die Weiterentwicklung der Profession Pflege, immer mehr Pflegepersonen mit Masterabschluss arbeiten in der direkten pflegerischen Praxis und setzen sich täglich für eine qualitativ hochwertige Pflege ein.

Kritisch sehe ich die Ökonomisierung der Pflege bzw. des gesamten Gesundheitssektors. Pflege bedeutet immer eine Interaktion zwischen Menschen und gerade diese gelungene zwischenmenschliche Interaktion ist der Kern guter Pflege. Wenn Gesundheitsinstitutionen im Sinne industrieller Produktionsstätten geführt werden und alles dem Gebot der Effizienz untergeordnet wird, kann keine gute zwischenmenschliche Interaktion stattfinden. Diese ist nämlich nicht standardisierbar und planbar. Ganz im Gegenteil, sie benötigt höchste Offenheit und Flexibilität hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.

Sollten Sie dereinst einmal selbst auf Pflege angewiesen sein, wie würden Sie sich eine adäquate Pflege für sich vorstellen?

Eine adäquate Pflege beinhaltet für mich eine qualifizierte, fachlich korrekte Pflege. Zudem ist es zentral, als individueller Mensch gesehen, anerkannt und wertgeschätzt zu werden. Das bedeutet, dass die eigenen Möglichkeiten erkannt und gefördert werden und dass man trotz eingeschränkten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten Autonomie und Selbstbestimmung behält.

Das Interview führte

Julian Mausbach

im Namen der Redaktion

der Zeitschrift «Pflegerecht»