Der strafrechtliche Schutz der Geheim- und Privatsphäre in der Pflege –
Eine strafrechtliche Übersicht der Notwendigkeit und der Grenzen von Einschränkungen der Geheim- und Privatsphäre in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
Ein geschützter Raum zur persönlichen Entfaltung ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen, welches in der Rechtsordnung umfassenden Schutz geniesst. In Alters- und Pflegeheimen ist Privatsphäre aufgrund der betrieblichen Voraussetzungen jedoch Mangelware. Wer sich in eine stationäre Langzeitpflegeeinrichtung begibt, muss Einschränkungen in die Privatsphäre hinnehmen.1 Die stationären…