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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2019 | p. 78–84Es folgt Seite №78

Rückgriffsrecht des Gemeinwesens für Pflegekosten

I. Duales Finanzierungssystem

A. Allgemeines

Die Finanzierung von Pflegekosten erfolgt in der Schweiz nach einem dualen System: Der Staat trägt zunächst einen Teil der Pflegekosten, indem er selber Pflegedienstleistungen erbringt, sei es im Rahmen der Verwaltungstätigkeit oder durch im Eigentum des Staates befindliche Körperschaften, Stiftungen oder Zweckverbände. Eine staatliche…

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