Das Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des Sexualstrafrechts in der Pflege
Notwendigkeit eines erweiterten Anwendungsbereichs von Art. 193 StGB am Beispiel der Hauspflege
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Abhängigkeitsverhältnis i.S.v. Art. 192 StGB
- III. Das Abhängigkeitsverhältnis i.S.v. Art. 193 StGB
- IV. Fehlender Schutz Abhängiger durch andere Tatbestände des 5. Titels des StGB
- V. Anwendbarkeit von Art. 193 StGB auf Pflegeverhältnisse ausserhalb des stationären Settings
- VI. Präventionsmassnahmen aus juristischer Perspektive im Bereich der Hauspflege
- VII. Schlusswort
I. Einleitung
Institutionen des Gesundheitswesens und Gesundheitsfachpersonen sollen das gemeinsame Ziel verfolgen, die Gesundheit und die Lebensqualität von Patienten zu erhalten und zu verbessern. Notwendigerweise vollziehen Ärzte, Therapeuten und Pflegende dabei Handlungen am Körper und im Bereich der Privat- und Intimsphäre der Patienten.1 Bedingt durch ihre Hilfsbedürftigkeit sind die…
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