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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2013 | p. 237–239Es folgt Seite №237

Nr. 45

BGE 138 V 377

Anwendbares Verfahrensrecht bei der kantonalen Restfinanzierung von Pflegeleistungen

Ob eine kantonale Kompetenz zur Verfahrensregelung im Bereich der Restfinanzierung von Pflegeleistungen besteht, wird im Entscheid ausdrücklich offengelassen. Grundsätzlich sprechen nach Ansicht des Bundesgerichts aber überzeugende Gründe – namentlich die Nähe zu den…
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