BGE 138 V 377
Anwendbares Verfahrensrecht bei der kantonalen Restfinanzierung von Pflegeleistungen
Ob eine kantonale Kompetenz zur Verfahrensregelung im Bereich der Restfinanzierung von Pflegeleistungen besteht, wird im Entscheid ausdrücklich offengelassen. Grundsätzlich sprechen nach Ansicht des Bundesgerichts aber überzeugende Gründe – namentlich die Nähe zu den…[…]