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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2013 | p. 208–212Es folgt Seite №208

Haftung für Dekubitusschäden *

I. Einleitung

Tritt ein Dekubitus – verstanden als eine durch äussere Druckeinwirkung hervorgerufene Kompression von Gefässen und darauf folgende Gewebestörung (mit Nekrose, Mazeration, eventuell Infektion) – auf, stellen sich zahlreiche Verantwortlichkeitsfragen:1

  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Die für den Pflegebedürftigen verantwortlichen Personen (Arzt- und Pflegepersonal sowie…
[…]