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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2014 | p. 200–209Es folgt Seite №200

Unfallversicherungsrechtliche Pflegeentschädigung im Überblick

I. Ausgangslage

Die Bundesverfassung verpflichtet das Gemeinwesen (Bund und Kantone), sich in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und zu privater Initiative dafür einzusetzen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält.1 Bei dieser Verpflichtung handelt es sich weder um eine Kompetenznorm2 noch um ein soziales Grundrecht, sondern lediglich um ein Sozialziel.3 Auch…

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