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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2019 | p. 243–245Es folgt Seite №243

Nr. 120

Urteil Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 28.6.2019 (9C_839/2018)

Psychiatrische Pflegeleistungen können auch bei versicherten Personen vorliegen, die nicht über eine psychiatrische Diagnose verfügen

Benötigt die versicherte Person Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung in der grundlegenden Alltagsbewältigung, müssen diese von einer diplomierten Pflegefachperson mit mindestens zweijähriger Erfahrung in der Psychiatriepflege abgeklärt werden. Es…
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