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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2019 | p. 202–208Es folgt Seite №202

Der Pflegekostenselbstbehalt gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG

I. Einleitung

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) am 1. Januar 1996 wurde ein Versicherungsobligatorium für Pflegeleistungen eingeführt.1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung umfasst insbesondere auch ambulante Pflegemassnahmen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht…

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