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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2018 | p. 104–108Es folgt Seite №104

Urteilsunfähigkeit und Menschenrechte – ein Gegensatz?

Urteilsunfähige Personen stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat, zu den Betreuungseinrichtungen und gegebenenfalls zu ihren Angehörigen. Sie sind deshalb gefährdet, weil sie sich nicht selbst wehren können. Ihnen stehen die Grund- und Menschenrechte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vollumfänglich zu. Diese Schutzbedürftigkeit weist die Bundesverfassung…

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