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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2013 | p. 239–241Es folgt Seite №239

Nr. 46

BGE 138 V 481 = Pra 2013 Nr. 31

Begrenzung der anrechenbaren Ausgaben bei Aufenthalt in einem (ausserkantonalen) Pflegeheim (Art. 10 Abs. 2 lit. a 10 Abs. 2 lit. a und 21 Abs. 1 ELG).

Der vom Wohnsitzkanton (hier: Tessin) vorgesehene Höchstbetrag für Tagestaxen ist auf die Festsetzung der anerkannten Ausgaben einer Versicherten anwendbar, die sich in einem spezialisierten Pflegeheim in einem…
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