BGE 138 V 481 = Pra 2013 Nr. 31
Begrenzung der anrechenbaren Ausgaben bei Aufenthalt in einem (ausserkantonalen) Pflegeheim (Art. 10 Abs. 2 lit. a 10 Abs. 2 lit. a und 21 Abs. 1 ELG).
Der vom Wohnsitzkanton (hier: Tessin) vorgesehene Höchstbetrag für Tagestaxen ist auf die Festsetzung der anerkannten Ausgaben einer Versicherten anwendbar, die sich in einem spezialisierten Pflegeheim in einem…[…]