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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2017 | p. 214–222Es folgt Seite №214

Assistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen – ein klärungsbedürftiges Verhältnis?

I. Einleitung und Problemstellung

Die Kantone vergüten laut Art. 14 ELG1 den Bezügerinnen und Bezügern einer jährlichen Ergänzungsleistung ausgewiesene, aufgrund von Krankheit und Behinderung entstandene Kosten. Zu diesen Kosten zählen etwa auch die Kosten für die Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause (Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG). In der Invalidenversicherung wiederum wurde mit der IVG…

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