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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2015 | p. 23–31Es folgt Seite №23

Strafrecht und Pflege – eine Übersicht und Betrachtung von Abhängigkeitsverhältnissen

I. Einleitung

Pflegende Tätigkeiten sind und sollen Arbeit mit Menschen sein. Pflege kann ihre Ziele nur erreichen, wenn sie dem Menschen, seinem Körper und seinen besonderen persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden strebt. Daher betrifft eine entsprechende pflegerische Tätigkeit regelmässig und gezwungenermassen Handlungen am Körper und in der Privat- und Intimsphäre.1

Die…

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