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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2019 | p. 43–46Es folgt Seite №43

Bevormundung oder Entlastung?

Wie AÜP Patienten den Spitalaustritt erleben

I. Einleitung

Bei Patientinnen und Patienten,1 die nach abgeschlossenem Spitalaufenthalt in eine Akut- und Übergangspflege (AÜP) übertreten, erfolgt der Spitalaustritt zu einem Zeitpunkt, bei dem sie noch nicht in die ursprüngliche Lebenssituation zurückkehren können. Die AÜP-Patienten befinden sich aufgrund ihres fortgesetzten Bedarfes an Unterstützung und Pflege in einem empfindlichen Zustand.

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