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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2015 | p. 104–106Es folgt Seite №104

Was muss oder soll der Bund bei den Berufen der medizinischen Grundversorgung regeln?

I. Gesetzgebungsauftrag

Der neue Art. 117a BV enthält in Abs. 2 lit. a einen Auftrag für den Bundesgesetzgeber: Er muss Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und Anforderungen für die Ausübung dieser Berufe erlassen. Der Umfang dieser Gesetzgebungskompetenz definiert sich über die «Berufe der medizinischen Grundversorgung» und ist auf die…

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