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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2014 | p. 212–224Es folgt Seite №212

Pflegeversicherung in Japan

In Japan wurde im Jahre 2000 die Pflegeversicherung zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als ein neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Dies zielt darauf ab, den mit der Überalterung der Bevölkerung zunehmenden Pflegebedarf zu decken und pflegende Familienangehörige zu entlasten. Darin kann man eine Gemeinsamkeit mit Deutschland finden…

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