Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 4. Juli 2013 (VB.2012.00463)
Ungerechtfertigte Entlassung einer teilinvaliden Pflegefachfrau – insgesamt 14 Monatslöhne Entschädigung
Eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf fünf Stunden pro Tag stellt keinen sachlichen Grund für eine Entlassung dar. Einem Betrieb mit 2400 Pflegefachleuten muss es möglich sein, eine teilinvalide Pflegefachfrau in ihrem Beruf zu beschäftigen, die…[…]