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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2016 | p. 105–107Es folgt Seite №105

Wirtschaftlichkeitsgebot als indirekter «Heimzwang»?

I. Einleitung

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Sinne von Art. 32 KVG besagt, dass im Fall, wenn der Behandlungszweck durch verschiedene geeignete Massnahmen erreicht werden kann, nur die Kosten der günstigeren Leistung übernommen werden müssen.1 In Bezug auf pflegebedürftige Personen, die in medizinischer Hinsicht sowohl zu Hause als auch in einem Heim betreut und gepflegt werden können,…

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