Exportpflichtigkeit des österreichischen Pflegegeldes
I. Einleitung
Das österreichische Pflegegeld hat gemäss § 1 Bundespflegegeldgesetz (kurz «BPGG»1) den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.2
Folgender…
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