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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2014 | p. 238–240Es folgt Seite №238

Nr. 67

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. Januar 2014 (LA130001-O/U)

Missbräuchliche Änderungskündigung – insgesamt 2 Monatslöhne und eine reduzierte Parteientschädigung als Entschädigung

Eine Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn mit dieser eine unbillige Vertragsverschlechterung herbeigeführt werden soll, die sich nicht durch betriebliche oder marktbedingte Gründe rechtfertigen lässt. Eine Lohneinbusse von 29 Prozent ist…
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