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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2016 | p. 43–44Es folgt Seite №43

Obligatorische Pflegeversicherung – ein ernst zu nehmender Lösungsansatz

Im Jahr 2011 wurde die Finanzierung der Kosten der Pflege im Alter zwischen Bund und Kantonen neu geregelt. Die innerkantonale Regelung, insbesondere der Umfang der Kostenbeteiligung durch die Gemeinden, wurde den einzelnen Kantonen überlassen. Fast zeitgleich per 1.1.2012 wurde in der Schweiz die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Neu erfolgt seither die Rechnungstellung aufgrund von sogenannten…

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