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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2015 | p. 120–121Es folgt Seite №120

Haftung einer Hebamme bei Hausgeburt – Urteil Bundesgericht 4A_76/2014 vom 19. Juni 2014

Sachverhalt

B.B. kam am 20. April 2001 nach dem gescheiterten Versuch einer Hausgeburt unter Mitwirkung von A., einer selbstständig praktizierenden Hebamme, im Kantonsspital Baden zur Welt. Seither leidet sie an einer dyskinetischen Cerebralparese, die ihr kontrollierte Bewegungen und das Sprechen verunmöglicht. Die Nahrung muss sie überwiegend über eine Magensonde zu sich nehmen. Ihre Eltern, C.B…

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