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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2015 | p. 124–125Es folgt Seite №124

Spitalbedürftigkeit bei fortgeschrittener Tumorerkrankung – Urteil Bundesgericht 9C_67/2014 vom 5. Februar 2015

Erwägungen

2.2.2 Pflegebedürftigkeit ist in der Regel gegeben bei chronischen, also langandauernden Gesundheitsstörungen mit meist langsamer Entwicklung. Es handelt sich um Dauerleiden, bei denen nicht die medizinische Behandlung, sondern die Pflege im Vordergrund steht. Eine allenfalls notwendige ärztliche Behandlung ist ambulant durchführbar, während die Pflege nicht mehr Teil der ärztlichen…

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