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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2019 | S. 175–178Es folgt Seite №175

Nr. 116

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I – Staatshaftung und Regress, Bundespersonal und Datenschutz, vom 19. März 2019 (A-3548/2018)

Rechtswidrige Datenbekanntgabe durch Grundversicherer

Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern der Helsana Gruppe beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung nach Art. 4 Abs. 1 DSG vorliegt.

Sachverhalt

Di…

[…]