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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | S. 54–56Es folgt Seite №54

Nr. 101

Urteil des Bundesgerichts, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 13. Februar 2017 (9C_657/2017)

Kinderspitex III:

Der IV-Tarif gemäss Rundschreiben Nr. 308 für die Leistungen der (Kinder-)Spitexorganisationen ist ein behördlicher Tarif und als solcher nicht anfechtbar. Eine abstrakte Überprüfung der Gesetzmässigkeit des IV-Tarifs entfällt somit. Die betroffenen Spitexorganisationen sind demgegenüber befugt, bei einer tieferen als in Rechnung gestellten…
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