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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2018 | S. 13–18Es folgt Seite №13

Das schiedsgerichtliche Verfahren in umstrittenen Pflegefällen

I. Einleitung

Im Geltungsbereich der Sozialversicherungen des Bundes gilt ein duales Verfahren. Streitigkeiten zwischen der versicherten Person und dem Sozialversicherungsträger richten sich nach den Verfahrensregeln gemäss Art. 34 ff. ATSG. Der Sozialversicherungsträger hat in der Regel eine Verfügung zu erlassen, gegen die die versicherte Person eine Einsprache erheben kann.1 Weis…

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