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Aus der ZeitschriftPflegerecht 3/2018 | S. 191–192Es folgt Seite №191

Nr. 109

BGE 143 V 363

Örtliche Zuständigkeit bei Kostenersatz der Pflegetätigkeit im Rahmen des Ergänzungsleistungsbezugs

Die örtliche Zuständigkeit des Versicherungsgerichts für die Beurteilung des Ersatzes von Pflegekosten, die zugunsten einer Ergänzungsleistungsbezügerin erbracht worden sind, richtet sich nach dem Wohnsitz der Ergänzungsleistungsbezügerin im Zeitraum, für den die Anspruchsberechtigung…
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