BGE 143 V 363
Örtliche Zuständigkeit bei Kostenersatz der Pflegetätigkeit im Rahmen des Ergänzungsleistungsbezugs
Die örtliche Zuständigkeit des Versicherungsgerichts für die Beurteilung des Ersatzes von Pflegekosten, die zugunsten einer Ergänzungsleistungsbezügerin erbracht worden sind, richtet sich nach dem Wohnsitz der Ergänzungsleistungsbezügerin im Zeitraum, für den die Anspruchsberechtigung…[…]