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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2019 | p. 69–69Es folgt Seite №69

Editorial

Die Pflegekosten steigen kontinuierlich. Die Aufenthaltskosten in einem Pflegeheim sind im Zeitraum von 2006 bis 2015 um 26% von CHF 84500.– im Jahr 2006 auf CHF 106600.– im Jahr 2015 angestiegen1. Im Jahr 2016 betrug der Medianlohn CHF 6502.– pro Monat bzw. CHF 78024.– pro Jahr, was bedeutet, dass mindestens 50% der erwerbstätigen Personen einen Pflegeheimaufenthalt nicht selbst finanzieren können.

Nicht mehr erwerbstätige Personen oder nicht mehr erwerbsfähige Personen sind noch viel weniger in der Lage, derart hohe Kosten zu finanzieren. Die Finanzierung der Pflegekosten ist deshalb bereits heute ein sozialpolitisches Problem. Berücksichtigt man die absehbaren demografischen Veränderungen, die wegen des Eintritts der Babyboomergeneration in das Pensionierungsalter vor der Türe stehen, wird klar, dass die Pflegekosten ein sozialpolitischer Zündstoff ersten Ranges darstellen. Es ist absehbar, dass der Kampf um die Verteilung der Pflegekosten bzw. Abwälzung derselben auf einen anderen Kostenträger zunehmend härter geführt wird.

Thomas Gächter thematisiert in seinem Beitrag diesen Verteilungskampf im Zusammenhang mit der unlängst verabschiedeten Revision des Ergänzungsleistungsrechts. Inskünftig soll der Staat, der Ergänzungsleistungen für Pflegekosten bezahlt hat, diese von den Erben zurückfordern dürfen, was in Anbetracht der Höhe der Pflegekosten einer nicht unbedeutenden «materiellen» Enteignung entspricht. Der Beitrag von Hardy Landolt beleuchtet die nach geltendem Recht bereits bestehenden Rückerstattungsrechte des Staates bzw. der Sozialversicherungsträger. Andreas Petrik vervollständigt die Trilogie zur Thematik «Pecunia non olet – Geld stinkt nicht» mit seinem Beitrag zu der grossen Versuchung der Kantone, Prämienverbilligungen in bundesrechtswidriger Weise zu kürzen.

Anna-Barbara Schlüer und die Mitautoren Dominik Schori, Horst Rettke, Regina Sauer, Bettina Kuster, Rebekka Gemperle, Fritz Frauenfelder, Heidi Petry und Judith Seitz befassen sich in ihrem Beitrag mit dem ungelösten Problem, wie Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis des Pflegealltags umgesetzt werden sollen bzw. in vier universitären Spitälern der Stadt Zürich umgesetzt werden.

Das von Heidrun Gattinger betreute Forum fokussiert das betriebliche Gesundheitsmanagement. In Zeiten des allgegenwärtigen Stresses und der Gefahr, ein Burn-out zu bekommen, ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement vor allem in medizinischen Dienstleistungsunternehmen von allergrösster Wichtigkeit, nicht zuletzt, um die vorhandenen Arbeitnehmer längerfristig beschäftigen und nach Möglichkeit neue Pflegekräfte gewinnen zu können. Die Autoren Marc Wohlwend, Astrid Rimbach, Irene Etzer-Hofer, Désirée Stocker, Sven Goebel, Sara Shokry und Susanne Luisi-Schmid beleuchten den Schutz vor psychosozialen Belastungsfaktoren, Grundlagen und Funktionsweise eines betrieblichen Gesundheitsmanagements im Allgemeinen und in einem Spitex-Betrieb sowie die Verhinderung von Berufsaussteigern in der Langzeitpflege.

Die beiden Redaktionsmitglieder, Brigitte Blum-Schneider und Hardy Landolt, zeichnen für die beiden Rubriken Gesetzgebung und Rechtsprechung verantwortlich. Nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Sozialversicherungsgerichte sind zunehmend mit der Frage beschäftigt: Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? In der Hoffnung, dass Sie, werte Leserinnen und Leser, genug von Letzterem haben, um die Pflegekosten dereinst selbst bezahlen zu können, verbleibe ich mit den besten nachösterlichen Grüssen

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.

  1. 1 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung. Schlussbericht vom 4. Januar 2018, S. 70.