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Aus der ZeitschriftPflegerecht 2/2020 | p. 73–73Es folgt Seite №73

Editorial

Die Corona-Pandemie hat den Alltag (noch) fest im Griff und mitunter sogar zu einem völligen Stillstand geführt. Die widrigen Umstände haben aber nicht das Erscheinen des zweiten Hefts, das Sie, liebe Leserinnen und Leser, in Händen halten, verhindert.

Ueli Kieser befasst sich in seinem Beitrag mit den Zulassungsvoraussetzungen von Spitex-Organisationen für die Leistungserbringung im Bereich der obligatorischen Heilungskostenversicherung. Der Autor legt dar, dass die Zulassung nicht davon abhängt, ob eine bestimmte Anzahl des angestellten Personals über ein eigentliches Pflegefachdiplom verfügt. Pflegebedürftige Personen befinden sich in einem mehr oder minder ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zu den Hilfspersonen, die sich um sie kümmern. Livia Sidler analysiert in ihrem Beitrag, welche Umstände gegeben sein müssen, damit im strafrechtlichen Kontext von einem Abhängigkeitsverhältnis auszugehen ist. Die Autorin plädiert für einen relativ weiten Anwendungsbereich der strafrechtlichen Normen, auch in Bezug auf die Hauspflege. Der dritte Beitrag von Kaspar Gerber ist der Unterscheidung zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Dienstleistungen im Geltungsbereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewidmet. In der Praxis besteht in mehrfacher Hinsicht Unklarheit darüber, in welchen Situationen eines Notfalleinsatzes der Arzttarif oder die Regeln, die für die Vergütung von Transportkosten einschlägig sind, zur Anwendung gelangen.

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie, sondern bereits vorher war der Ruf nach digitalen Hilfsmitteln laut. Das von Kerstin Nöelle Vokinger und Helena Zaugg initiierte Forum befasst sich mit der Digitalisierung in der Medizin und ist so ungeplant von besonderer Aktualität. Annatina Foppa äussert sich zum Stand der Einführung des elektronischen Patientendossiers und betrachtet dieses Vorhaben als eigentlichen Start eines Kulturprojekts. Helena Zaugg wirft einen konzentrierten Blick auf das Zusammenspiel zwischen dem elektronischen Patientendossier und der Pflege und bemängelt, dass in den einschlägigen Bestimmungen die Vergütung der administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Handhabung des elektronischen Patientendossiers nicht geregelt ist. Es besteht die Befürchtung, dass die (zusätzliche) Tätigkeit am Computer das Pflegepersonal (noch mehr) davon abhält, sich um die Patienten zu kümmern.

Dania Tremp nimmt den Entschädigungsgedanken in ihrem Beitrag auf und erläutert die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Die Heilungskostenversicherung vergütet traditionell menschliche Dienstleistungen; werden diese zunehmend automatisiert oder von intelligenten Systemen übernommen, stellt sich die Frage, ob und inwieweit derartige hybride Dienstleistungen von der Sozialversicherung vergütet werden müssen. Christiane Brockes konkretisiert die praktischen Problemfelder in der Telemedizin aus der Sicht eines Generalsunternehmens für digitale Gesundheitsversorgung. Nicht zuletzt als Folge des sich schnell verändernden Marktes ist es eine grosse Herausforderung, die richtige Softwarelösung zu finden und nachhaltig einzusetzen.

Die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass die Rubrik Gesetzgebung etwas kürzer ist. Können Verwaltung und Parlament nicht wie gewohnt arbeiten, gerät der Gesetzgebungsprozess ins Stocken! Dania Tremp befasst sich in der Rubrik Rechtsprechung kritisch mit einem neueren Grundsatzentscheid, den das Bundesgericht zum Umfang der kantonalen Mitfinanzierung ausserkantonaler erbrachter stationärer Wahlbehandlungen gefällt hat. Das von Ueli Kieser mit Helena Zaugg geführte Interview rundet das vorliegende Heft ab.

In der Hoffnung, dass Sie, liebe Leserinnen und Leser, gesund bleiben und sich der emotionale und wirtschaftliche Schaden der Pandemie in erträglichen Grenzen hält, wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.