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Aus der ZeitschriftPflegerecht 4/2012 | S. 193–193Es folgt Seite №193

Editorial

So schnell vergeht die Zeit! Sie halten das vierte Heft der Zeitschrift Pflegerecht – Pflegewissenschaft in den Händen. Der erste Jahrgang ist damit abgeschlossen. Ich möchte es bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, dem Stämpfli Verlag, den Redaktionsmitgliedern und Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Vertrauen und Mitwirken am Gelingen zu danken. Wenn die Vergangenheit Gradmesser für die Zukunft ist, können der folgende und die späteren Jahrgänge nur erfolgreich sein.

Das Forum Wissenschaft hält erneut vier Beiträge bereit. Die ersten drei Abhandlungen widmen sich dem Phänomen der Angehörigenpflege auf unterschiedliche Weise. Brigitte Blum-Schneider analysiert das Dickicht der Pflegeversicherung aus der Sicht der Eltern schwer kranker Kinder. Die einfache Frage «Wer zahlt?» ist schnell gestellt, aber nicht gleich schnell beantwortet. Stirnrunzelnd wird dem Leser bewusst, dass es für die Eltern schwer kranker Kinder erholsamer, für die Volkswirtschaft aber viel teurer wäre, das behinderte Kind in einem Heim unterzubringen.

Dass die Angehörigenpflege eine wichtige, vielleicht die wichtigste Säule der Pflegeversorgung ist und ihre Bedeutung inskünftig zunehmen wird, wenn Demografie und Personalknappheit sich gegenseitig negativ befeuern, ist der Ausgangspunkt für den Beitrag von Agnes Leu und Iren Bischofberger. Die Autorinnen betonen zu Recht, dass es in Zeiten der Gleichstellung Frauen (natürlich sind auch die weniger zahlreichen Männer mit innerfamiliären Pflegeaufgaben gemeint) möglich sein sollte, Pflege und Betreuung von Angehörigen und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Eine Möglichkeit besteht darin, die bis anhin unentgeltliche Angehörigenpflege aufzuwerten, indem die pflegenden Angehörigen von der Spitex angestellt werden. Dass dieses Modell Vor- und auch Nachteile hat, macht der Beitrag klar.

Ein anderer Weg, Angehörige zu entlasten, besteht darin, den Hilfsbedürftigen in die Lage zu versetzen, das benötigte Assistenzpersonal anstellen zu können. So ist ein selbstbestimmtes Leben möglich, nicht nur für den Hilfsbedürftigen, sondern auch für dessen Angehörige, die von der «Last» des Betreuensollens entbunden sind. Genau dies wird mit dem Assistenzbeitrag beabsichtigt, der seit dem 1. Januar 2012 gilt und von Maryka Laâmir-Bozzini vorgestellt wird.

Peter Breitschmid und Isabelle Matt blicken nicht zurück, sondern voraus und befassen sich mit dem Übergangsproblem, wie heutige Vollmachten in das neue, ab 1. Januar 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht überführt werden sollen. Die damit zusammenhängenden Wirrungen werden von den beiden Autoren anhand eines Falles beleuchtet, in welchem eine mehrfache Vollmachterteilung die Frage aufwarf, wer nun Vertreter sein soll.

Im Forum Gesetzgebung werden die in der Herbstsession 2012 in Bundesbern behandelten parlamentarischen Vorstösse rund um Pflegefragen vorgestellt, während die Rechtsprechungsübersicht Urteile aus den Bereichen Sonderschul-, Sozialversicherungs- und Erbrecht Revue passieren lässt.

Der konkrete Fall widmet sich der immer aktuellen Frage von Barbara Hedinger (Spitex Stadt Luzern), welche Patientendaten an die Krankenkassen gesendet werden müssen. Dass derjenige, der mehr weiss, oft weniger zahlen muss, ist eine Binsenwahrheit, die auch für Krankenversicherer gilt, sie aber nicht berechtigt, alles zu wissen – aber doch vieles, wie Kurt Pärli und Nadine Wantz ausführen.

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, viel Vergnügen bei der Lektüre und hoffe, Sie sind uns auch im kommenden Jahrgang mit wohlwollender Kritik und Interesse gewogen.

Ihr

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.