Urteil des Bezirksgerichts Winterthur ZH vom 5. April 2012 (DG110036) = NZZ vom 7. April 2012, S. 21
Aussetzung eines Dementen durch Verbringung nach Indien
Die Verbringung eines dementen 74-Jährigen nach Indien, wo er von zwei Männern, die nicht Deutsch verstehen, betreut wird, um monatlich Pflegekosten von CHF 9000.– zu sparen, stellt eine Aussetzung (Art. 127 StGB) dar und wird mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft.Sachverhalt
Das Bezirksgericht Winterthur hat…
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