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Aus der ZeitschriftPflegerecht 1/2022 | p. 48–52Es folgt Seite №48

Nr. 136

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 3. Abteilung, vom 1. Juli 2021 (VB.2020.00161)

Keine gesetzliche Grundlage für Versorgertaxe

Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Erhebung einer von den Unterhaltspflichtigen zu bezahlenden Versorgertaxe für die Unterbringung in einem Jugendheim eine staatliche Abgabe darstellt, deren Grundzüge und insbesondere deren Höhe in einem Gesetz im formellen Sinn festgelegt sein muss. Es erkennt weiter, dass § 3b des Gesetzes über die…
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